[1] Vor Gericht : Anhörungsverfahren, Arbeitsgerichtsprozess, Arbeitsprozess
Das Hauptverfahren ist der abschließende Teil des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens, in dementsprechend dem im deutschen Strafverfahren geltenden Mündlichkeitsgrundsatz eine mündliche Verhandlung, die so genannte Hauptverhandlung durchgeführt wird.