Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben. Dies umfasst neben der Angehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft auch die kultische Handlung entsprechend ihrer normativen Lehre sowie ihrer aktiven Verbreitung. Insbesondere umfasst sie damit auch das Recht keiner Religion anzugehören, nicht an einen Gott zu glauben (Atheismus) oder theologische Annahmen prinzipiell als unentscheidbar zu bewerten (Agnostizismus).