- [WIKI] Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
- [WIKI] Das Statut, oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet: allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht)
im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Per...
Baustein von: Vereinsstatuten
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Der Eintritt in die Alte Garde, einem reinen Männerklub mit eigenständigem Vereinsstatut, ist denn auch den Ehrenmitgliedern vorbehalten.
Gemäß Vereinsstatut sind damit drei europäische Länder im Vorstand repräsentiert.
Aber dass das Vereinsstatut bei solchen Verstöße Disziplinarmaßnahmen vorschreibt.
Auch das Finanzamt interessiert sich zunehmend für den Verein und fordert inzwischen die Nachzahlung von knapp 30.000 Euro Gewinnsteuer von der Organisation, die laut Gesetz und Vereinsstatut gar keine Gewinne erwirtschaften darf.
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adarco7Was ist der Artikel von Vereinsstatut? das
royter1984Wie sind Silben und deren Trennung in der deutschen Sprache für Vereinsstatut? Ver•eins•sta•tut