[1] in Deutschland: Jurist, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird [2] veraltet: zunächst ein Kleriker, später dann ein Jurist, der eine Gemeinde in rechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt [3] Richter, Anwalt : Arbeitsrechtler, Jurist, Justiziar
Als Syndikus bezeichnet man einen Rechtsanwalt, der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber wie einem Unternehmen, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt ist.
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Wort | Synonyme |
Syndikus | Syndikusanwalt 1 |
Syndikus | Firmenanwalt |
Syndikus | Verteidiger |
Syndikus | Rechtsanwalt |
Syndikus | Rechtsbeistand |
Syndikus | Justitiar |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Syndikus | syndikus | sv | ||
Syndikus | syndic | en |