[1] Behandlung, Heilung : Allgemeinmediziner, Amtsarzt, Anästhesist
Vertragsarzt ist ein approbierter, niedergelassener Arzt mit einem Vertragsarztsitz. Die Zulassung als Vertragsarzt setzt den Eintrag in ein Arztregister voraus, das von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt wird, die das Vertragsarztwesen organisieren. Sie erfolgt auf Beschluss eines Zulassungsausschusses und gilt nur für den Bezirk des Vertragsarztsitzes.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Kassenarzt | panel doctor | en |