Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und wird für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Ein Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht; Arbeitgeber ist, wer Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 ausbezahlt.