[1] umgangssprachlich: weibliche Person mit medizinischer Ausbildung [2] Titel, Universität: weibliche Trägerin des akademischen Grades, den man nach erfolgreicher Promotion und erfolgter Verleihung durch eine Hochschule führen darf
Der Doktor ist der höchste akademische Grad. Die Abkürzung ist Dr., im Plural Dres.. Der akademische Doktorgrad wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung für eine Habilitation.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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doctora | es | f | |||
doctora | es | f | |||
doctora | es | m |