[1] Fiktiver Charakter:
Am Hof des römischen-deutschen Kaisers und des Kaisers von Österreich in Wien (1804–1918) fungierten Obersthofmeister als unmittelbare Leiter des kaiserlichen Hofes und Haushalts. Als das einheitliche Kaisertum Österreich 1867 in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgegliedert wurde, blieb das nunmehrige k.u.k. Obersthofmeisteramt für beide Reichsteile zuständig.