Der Generalquartiermeister war früher ein höherer Offizier, der mit den Anordnungen zur Unterbringung der Truppen betraut war. Nach der Bildung der Generalquartiermeisterstäbe diente er als Chef seines jeweiligen Stabes, und nachdem diese Stäbe in vielen Armeen zum Generalstab erweitert worden waren, neben dem Chef des Generalstabs als Offizier mit besonderen Obliegenheiten. In den meisten Heeren gab es den Generalquartiermeister nur während eines Feldzuges.