Als Geschäftsträger werden im diplomatischen Sprachgebrauch, spätestens seit dem Wiener Kongress von 1814 und dem Aachener Protokoll von 1818, allgemein nachrangige Vertreter im zwischenstaatlichen Verkehr bezeichnet. In diesem Zusammenhang sind die Geschäftsträger innerhalb der diplomatischen Rangordnung unter den Botschaftern und den Gesandten einzuordnen.