Das Decretum Gratiani hatte die kirchliche Rechtsmaterie unter Heranziehung der Autoritäten des 4. bis 11. Jahrhunderts zusammengefasst. Damit konnte aber nicht jedes im 12. Jahrhundert auftretende Rechtsproblem gelöst werden. Nach der Gregorianischen Reform im 11. Jahrhundert kam es zu einer Zentralisierung der kirchlichen Verwaltung und Rechtsprechung. Dies führte zu Anfragen an den Papst, die dieser mit Dekretalen beantwortete. Die kanonistischen Schulen begannen bald, diese Entscheide auszulegen. Daraus entstand die Dekretalisik. Auf diese Weise entstand neues kirchliches Recht. Es war eine Verschmelzung des von den Dekretisten auf der Grundlage des Decretum Gratiani geschaffenen Rechtssystems mit dem gegen Ende des 12. Jahrhunderts immer stärker rezipierten römischen Recht. Die Dekretalistik wurde zu einem neuen Zweig der Kanonistik, die das päpstliche „ius novum“ in das Zentrum ihrer Analyse stellte. Alle Kanonisten nach 1234 können daher als Dekretalisten bezeichnet werden.