Der Urkundenbeweis ist ein Beweismittel im deutschen Prozessrecht. Er zählt zu den zum Strengbeweis geeigneten Beweisen. Im Zivilprozess und im Strafprozess gelten für den Urkundenbeweis unterschiedliche Regeln. Der Urkundenbeweis ist überdies in jeder Verfahrensordnung vorgesehen.