Als Blindmaterial bezeichnet man das nicht druckende Material einer Druckform im Bleisatz. Die DIN 16514 des Deutschen Instituts für Normung e. V. beschreibt es so: „Nichtschrifthohe und damit nichtdruckende Teile des Satzes, wie z. B. Ausschluss, Quadrate, Stückdurchschuss, Regletten und Stege“.