Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Sigillum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Beichtgeheimnis wurde allgemeinkirchlich erstmals 1215 auf dem IV. Laterankonzil formuliert und ist seitdem im Kirchenrecht verankert.