[1] Unterhalt auf Lebenszeit im bäuerlichen Umfeld [2] übertragen: Posten, auf den jemand nach der eigentlichen Karriere abgeschoben wird
Altenteil, Ausgedinge (Österreich) oder Austrag (Bayern) heißen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges. Andere Bezeichnungen sind Ausnahme. Der Nutznießer wird bisweilen als Altenteiler oder Auszügler bezeichnet.
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Wort | Synonyme |
Ausgedinge | Altenteil 1 |
Ausgedinge | Austrag 1 |
Ausgedinge | schweizerisch Stöckli 1 |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Ausgedinge | vitalizio corrisposto al cedente di una fattoria | it | m |