Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht, normiert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sichert nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass und setzt so der Testierfreiheit eine gesetzliche Grenze. Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte oder der Lebenspartner des Erblassers erhalten daher auch dann eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Zu diesem Zweck steht ihnen gegen den bzw. die vom Erblasser eingesetzten Erben ein Pflichtteilsanspruch zu. In bestimmten Fällen kann ein gesetzlicher Erbe auch nach Erbausschlagung das Pflichtteilsrecht geltend machen, so der überlebende Ehegatte im Falle der Zugewinngemeinschaft oder im Falle einer Erbschaft mit Beschränkungen und Belastungen.