Als Intendanten bezeichnet man im deutschsprachigen Raum gesamtverantwortliche Geschäftsführer und künstlerische Leiter einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, eines Festspielhauses, eines Theaters, eines Opernhauses, eines Sinfonieorchesters, eines Festivals oder einer ähnlichen Institution. Ein Theaterleiter oder Prinzipal ist dagegen ein selbständiger Unternehmer als Pächter oder Besitzer eines Theaters.