Unter Schulverfassung versteht man in der weitesten Bedeutung des Begriffs die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die das Schulwesen eines Bundeslandes oder das Leben in einer einzelnen Schule betreffen. In diesem weit gefassten Sinn gehören z. B. auch Vorschriften über die Rechte und Pflichten Minderjähriger und über das Eltern-Kind-Verhältnis, die im BGB normiert sind, zur Schulverfassung, sofern sie sich auf das Schulleben auswirken.