[1] weibliche Person, die mit jemandem einen gleichen Elternteil hat [2] Familie, Verwandtschaftsbezeichnungen : Adoptivkind, Adoptivsohn, Adoptivtochter
Verwandtschaftsbeziehung bezeichnet ein Verhältnis zwischen Personen, dem eine biologische Abstammung voneinander oder von derselben dritten Person zugrunde liegt; neben dieser Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind. Mit den Verwandten von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte Verwandtschaft genannt. Neben leiblichen und rechtlichen Beziehungen gibt es auch Formen der sozialen Verwandtschaft.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Halbschwester | half-sister | en | ||
hermanastra | es | f | |||
media hermana | es | f |