[1] Personengruppe, die das Vermögen eines Verstorbenen zur gesamten Hand übernimmt
Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Gruppe von Personen, der gemeinschaftlich der Nachlass eines Verstorbenen anfällt. Die einzelnen Personen werden als Miterben im Unterschied zum Alleinerben bezeichnet.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Erbengemeinschaft | comunione ereditaria | it | f | |
Erbengemeinschaft | community of heirs | en |