Haushaltskonsolidierung bedeutet grundsätzlich eine Verringerung der Nettoneuverschuldung öffentlicher Haushalte pro zeitlicher Konsolidierungsphase. Eine Rückführung des staatlichen Gesamtschuldenstandes kann zwar, muss aber nicht gemeint sein – es hängt von den jeweiligen Indikatoren ab. Haushaltskonsolidierung ist zumeist nur auf den Finanzierungssaldo (Ausgaben/Einnahmen-Differenz) des jeweiligen Staatshaushalts innerhalb eines bestimmten Haushaltsjahres bezogen – eine Rückführung des jeweiligen Schuldenstandes ist aus Haushaltskonsolidierung keinesfalls automatisch ableitbar. Mehr lesen