Der Tatausgleich ist in Österreich rechtlich verankert als Instrument der Diversion im Strafrecht. Das Verfahren stellt darauf ab, soziale Konflikte mit einer bereits stattgefundenen strafrechtlichen Dimension von der Strafjustiz wieder zurück an die Konfliktparteien zu geben, damit diese ihren Konflikt selbstverantwortlich mit Hilfe einer professionellen Mediation bereinigen können. Gelingt ihnen das, tritt das Strafrecht mit seinem Strafverfolgungsanspruch zurück, und ein weiteres formales Strafverfahren mit den daraus folgenden Konsequenzen wird hinfällig. Ziel des Tatausgleichs ist es, nicht nur den Konflikt zwischen den Konfliktparteien zu lösen, sondern auch den sozialen Rechtsfrieden wiederherzustellen, anstelle eines bloßen „Machteingriffs“ durch die Strafjustiz. Diese Möglichkeit besteht sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenstrafrecht, geregelt durch die österreichische Strafprozessordnung. Der Tatausgleich ist ein Beispiel für ein Verfahren im Sinne der Restorative Justice.