Der Regierungskommissär ist nach dem Recht der österreichischen Bundesländer ein provisorisches Exekutivorgan für eine politische Gemeinde. In seiner Funktion ersetzt er zeitweilig den Bürgermeister, wenn dieser durch die Aufsichtsbehörde abberufen wurde, oder wenn dessen Mandat aufgrund einer Gemeindefusion erlischt. Der Regierungskommissär hat sich in seiner Tätigkeit auf die laufenden und unaufschiebbaren Geschäfte zu beschränken. Die Funktionsdauer eines Regierungskommissärs endet mit der Angelobung eines neuen Bürgermeisters.