Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. In dieser Form ist er nur im deutschen Sprachraum eingeführt. Seine Funktion ist zu unterscheiden von dem in can. 536 CIC beschriebenen Pastoralrat, der unter Vorsitz des zuständigen Pfarrers nur die Aufgabe hat, bei der Förderung der Seelsorgstätigkeit mitzuhelfen. Der Pfarrgemeinderat wurde eingerichtet, um die Mitverantwortung aller Christgläubigen (Laienapostolat) deutlicher spürbar und sichtbar zu machen. Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, da er sich nicht um die Vermögens- und Personalfragen kümmert.