[1] historisch: reichsunmittelbarer niederer Adliger im Heiligen Römischen Reich
Reichsritter ist eine Standesbezeichnung aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Damit bezeichnete man zum einen die Mitglieder der Reichsritterschaft, zum anderen die Inhaber des Adelstitels Ritter, sofern der Titel als Briefadel durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen und daher im ganzen Reich gültig war.
|
|