Die Brustvergrößerung fällt in die Gebiete der Plastisch-rekonstruktiven Chirurgie sowie der Gynäkologie. Die Operationen werden in der Regel aus rein ästhetischen Gründen vorgenommen. Liegt eine entstellende Fehlbildung der weiblichen Brust vor, handelt es sich um einen medizinisch indizierten Eingriff. Dies gilt auch für Brustrekonstruktionen nach Amputation beispielsweise aufgrund einer Krebserkrankung.