Ein Kodizill war eine im österreichischen Rechtswesen definierte einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die im Gegensatz zum Testament keine Erbeinsetzung, sondern bloß andere Verfügungen enthält. Ein Kodizill konnte zum Beispiel der Ernennung eines Vermächtnisnehmers dienen. Das Aussetzen eines Vermächtnisses bedeutet, dass jemand nur bestimmte, genau bezeichnete Dinge aus dem Nachlass erhalten soll. Der Begriff „Kodizill“ ist mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 entfallen. § 533 ABGB lautete bis zum 01. Jänner 2017:
Wort | Synonyme |
Kodizill | Nachtrag (zu einem Testament) |