Unter Einstellung versteht man im Personalwesen die Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung und sonstigen Organisationen. Allerdings kommt es nicht allein auf das Vertrags- bzw. Rechtsverhältnis des Beschäftigten zum Arbeitgeber (Betriebsinhaber) an. Entscheidend ist vielmehr, ob der Beschäftigte dem Weisungs- und Direktionsrecht der im Betrieb Verantwortlichen untersteht. Mehr lesen