Unter einem Bezugsobjekt versteht man in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung ein abstraktes Objekt, dem Kosten zugerechnet werden. Die Höhe der zugerechneten Kosten richtet sich nach dem verwendeten Kostenzurechnungsprinzip. Die Auswahl der zur jeweiligen unternehmerischen Entscheidungssituation passenden Bezugsobjekte ist die Grundlage einer effektiven Kosten- und Erlösrechnung.