Der Pflegeregress bezeichnete in Österreich im Fall einer geförderten Langzeitpflege einer Person den Rückgriff (Regress) der Bundesländer auf das Privatvermögen des Betroffenen und dessen Angehörigen. § 330a ASVG hat mit Wirkung vom 1. Jänner 2018 den Pflegeregress bundesweit abgeschafft. Die Einnahmen, die den Ländern durch das Verbot des Pflegeregresses entgehen, werden seitdem aus dem allgemeinen Bundeshaushalt im Ausmaß von 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt und den Ländern nach einem für das jeweilige Kalenderjahr ermittelten Schlüssel aus dem Pflegefonds zugewiesen.