[1] bildungssprachlich: Eigenschaft, in deutlichem Maße fragwürdig, verdächtig (obskur) zu sein [2] bildungssprachlich: Eigenschaft/Handlungsweise, die kaum/nicht nachzuvollziehen und deshalb dunkel (obskur) ist
Obskurität bezeichnet eine Verdunkelung im übertragenen Sinn einer Undeutlichkeit. Das zugehörige Adjektiv obskur wird im Deutschen seit dem 17. Jahrhundert in der Bedeutung „dunkel, unbekannt, verdächtig, [von] zweifelhafter Herkunft“ verwendet.
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