Realunion ist die völkerrechtliche Verbindung selbständiger Staaten durch ein gemeinsames Staatsoberhaupt, darüber hinaus aber auch durch weitere gemeinsame Institutionen, also Staatsorgane oder Verwaltungseinrichtungen. Die Verbindung ist also intensiver und stärker verrechtlicht als bei der bloßen Personalunion. Anders als beim Bundesstaat wird aber kein den verbundenen Staaten übergeordnetes Rechtssubjekt geschaffen.