[1] Bestrafung : Beschlagnahme, Beschlagnahmung, Bußgeld [2] Unterlassung : Einspruch, Gegendarstellung, Protest
Eine Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, in der sich der Erklärende verpflichtet, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorzunehmen. Praktisch relevant ist die Unterlassungs- bzw. Unterwerfungserklärung insbesondere im Wettbewerbsrecht sowie im Marken- und Urheberrecht. Es gibt jedoch auch Vorschriften außerhalb dieser Rechtsgebiete, nach welchen eine Unterlassungserklärung gefordert werden kann, z. B. in § 862 oder § 1004 BGB.
Wort | Synonyme |
Unterlassungserklärung | Unterwerfungserklärung |