Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher.
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| Wort | Synonyme |
| Leiharbeiter | Zeitarbeitnehmer |
| Leiharbeiter | Leiharbeitnehmer |
| Leiharbeiter | Zeitarbeiter |
| Leiharbeiter | Job-Nomade |
| Leiharbeiter | Leihkraft |