Als Strandräuber bezeichnet man Personen, die sich unrechtmäßig Strandgut aneignen, besonders nach gezieltem Stranden lassen fremder Schiffe. Strandraub war auf Grund des aus der Antike überkommenen Strandrechts unter gewissen Bedingungen bis zum Mittelalter erlaubt und kam tatsächlich bis ins 19. Jahrhundert an fast allen Küsten der Welt vor, inzwischen aber nur noch an den Küsten gescheiterter Staaten, die internationales Recht nicht durchsetzen können.