Die Personalvertretung ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung, vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat). Das Recht der Personalvertretung wird in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt.