Als Gehörgang werden zwei im Ohr verlaufende Gänge bezeichnet. Man unterscheidet einen äußeren und einen inneren Gehörgang. Der innere Gehörgang ist vollständig, der äußere Gehörgang nur zum Teil knöchern gestützt. Die knöchernen, zum Schädel – genauer zum Schläfenbein – gehörenden Abschnitte nennt man Ohrkanal, deren Öffnung Porus acusticus externus bzw. internus.
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