Ebenist ist die erstmals im Jahr 1657 auf einem französischen Dokument belegte, ab dem späten 17. Jahrhundert auch im deutschsprachigen Raum gebräuchliche Berufsbezeichnung für einen Kunsttischler (Kunstschreiner). Er unterschied sich vom Tischler, der vornehmlich aus heimischen Hölzern einfache, nicht furnierte Möbel sowie Holzvertäfelungen fertigte.