[1] Militär: Oberster Dienstgrad eines Reiches, nur einem General oder Marschall vorbehalten, im Heiligen Römischen Reich der militärische Vertreter des Kaisers [2] Militär: Oberster Soldat eines Reiches, Träger des Dienstgrades eines Reichsmarschalls
Der Reichsmarschall – des Reiches Marschall (Erzmarschall) war ursprünglich der militärische Stellvertreter des Kaisers und bekleidete eines der Erzämter im Heiligen Römischen Reich. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde der Titel eines Reichsgeneralfeldmarschalls durch Kaiser und Reichstag verliehen. Im Jahr 1938 wurde er im faschistischen Italien und 1940 im Deutschen Reich unter dem Nationalsozialismus für eine sowohl militärische als auch politische Oberbefehlshaberposition neu eingeführt.
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Wort | Synonyme |
Reichsmarschall | Erzmarschall 1 |
Reichsmarschall | Reichserzmarschall 1 |
Reichsmarschall | Reichsgeneralfeldmarschall 1 |
Reichsmarschall | Frankreich Konnetabel 1 |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Reichsmarschall | rigsmarsk | da | ||
1 | Reichsmarschall | valtamarsalkka | fi | ||
1 | Reichsmarschall | rijksmaarschalk | nl | m | |
1 | Reichsmarschall | riksmarsk | sv | ||
Reichsmarschall | riksmarskalk | sv |