Beim Deckungskauf muss sich der Käufer eine dringend benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzugs eines Verkäufers ersatzweise von einem anderen Lieferanten beschaffen. Die Ware muss jedoch vergleichbar sein und darf nicht zu stark von der ursprünglich bestellten Ware abweichen. Falls die neue Ware teurer ist, muss der Preisunterschied von dem in den Lieferverzug geratenen Verkäufer beglichen werden.