Schall- oder Lärmschutzschirme sollen den durch die Außengastronomie verursachten Freizeitlärm für die Anwohner, die über den Gastronomiebetrieben wohnen, reduzieren. Die Benennung ist uneinheitlich. Beispielsweise bevorzugt die Bezirksversammlung Hamburg-Altona den Begriff „Schallschutzschirm“, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin dagegen den Begriff „Lärmschutzschirm“.