[1] Art des pönalen Freiheitsentzuges in folgenden historischen deutschen Strafgesetzbüchern:
[a] Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871): einfache Freiheitsentziehung mit einer Dauer von einem Tag bis zu sechs Wochen (§ 18)
[b] Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik: Freiheitsentzug mit einer Dauer von einer Woche bis zu sechs Wochen unter Ableistung gesellschaftlich nützlicher Arbeit zur unverzüglichen und nachdrücklichen Disziplinierung des Täters (§ 41)
[1a] Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871): einfache Freiheitsentziehung mit einer Dauer von einem Tag bis zu sechs Wochen (§ 18)
[1b] Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik: Freiheitsentzug mit einer Dauer von einer Woche bis zu sechs Wochen unter Ableistung gesellschaftlich nützlicher Arbeit zur unverzüglichen und nachdrücklichen Disziplinierung des Täters (§ 41)
[2] umgangssprachlich: Freiheitsstrafe
[3] Freiheitsstrafe, Gefängnis : Arrest, Ausgehverbot, Beugehaft
[4] Bestrafung : Bewährungsstrafe, Disziplinarstrafe, Haftstrafe
[5] Gefangenschaft : Abschiebehaft, Arrest, Beugehaft
[6] Verbot : Arrest, Ausgehverbot, Bann