[1] Rente : Rentenanspruch, Rentenberechnung, Rentenbescheid
Die Rentenformel nach deutschem Recht dient zur Berechnung der Höhe der individuellen monatlichen gesetzlichen Rente. Sie ist in § 64 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch normiert. In dieser Formel werden die gesamten rentenrechtlichen Zeiten aus dem Versicherungsleben des Versicherten zusammengetragen. Die jeweilige Rente wird auf Grundlage der individuellen Erwerbsbiographien ermittelt.