Die Bezeichnung Kammerschauspieler ist ein Berufstitel, der vom österreichischen Bundespräsidenten an hervorragende Schauspieler verliehen wird, ist aber „nach genauester juristischer Prüfung“ auch ein Ehrentitel, mit dem verdiente Ensemblemitglieder deutscher Bühnen durch Landesminister, staatlich-gesellschaftliche oder städtische Institutionen oder durch das Theater selbst ausgezeichnet werden können.