[1] Abkürzung für Pauschalbetrag; als Pauschale angesetzter Betrag, bei dem also auf eine genaue Berechnung und Nachweise des tatsächlichen Aufwandes verzichtet wird.
Ein Pausch(al)betrag ist ein Mindestbetrag, der angerechnet wird, ohne Einzelbeträge z. B. durch Belege nachweisen zu müssen. Pauschbeträge dienen der Verwaltungsvereinfachung, da für die Finanzbehörde aufwendige Belegprüfungen vermieden werden können.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Pauschbetrag | montant fixe | fr | ||
1 | Pauschbetrag | vast bedrag | nl | ||
Pauschbetrag | eenmalig bedrag | nl | |||
1 | Pauschbetrag | schablonbelopp | sv |