Ein Betriebsausschuss ist in Deutschland die Geschäftsführung des Betriebsrats. Seine Aufgaben sind das Führen der laufenden Geschäfte des Betriebsrates, z. B. Vorbereiten von Sitzungen und Beschlüssen, Einholen von Auskünften, Beschaffen von Unterlagen, Besprechungen mit Gewerkschaftsvertretern, Vorstellungnahmen, Führen von Vorgesprächen, Erledigen des Schriftverkehrs. Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder dem Betriebsausschuss weitere Aufgaben übertragen, dieser darf jedoch keine Betriebsvereinbarungen abschließen.