[1] Dach, bei dem der untere Teil eine steilere Neigung hat, als der obere
Bei der Dachform Mansarddach, auch Mansardendach, sind die Dachflächen im unteren Bereich abgeknickt, so dass die untere Dachfläche über eine wesentlich steilere Neigung verfügt als die obere. Auf diese Weise entsteht zusätzlicher Wohnraum für eine oder mehrere Mansarden. Hierbei können eine (Frontseite), zwei (Mansardgiebeldach) oder alle 4 Dachseiten (Mansardwalmdach) abgeknickt sein. Letzteres ist häufig bei einzelstehenden Bauwerken des Barocks und der 1920er Jahre anzutreffen.
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Wort | Synonyme |
Mansarddach | Mansardendach |