[1] hoheitliches Recht zum Betrieb der/einer Post
Das Postregal, auch Postrecht, war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u. a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern.
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Wort | Synonyme |
Postregal | Postrecht |