Das Corpus Iuris Civilis umfasst ein seit der Zeit des Humanismus so genanntes Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian zusammengestellt wurde. Unter Leitung des quaestor sacri palatii Tribonianus wurden Bestandteil des Werkes die noch gültigen Kaisererlasse ab der Regierungszeit Hadrians, die im Codex Iustinianus kodifiziert wurden. Erstmals veröffentlicht wurde der Codex im Jahr 529. Am 30. Dezember 533 erlangte eine modifizierte Zweitauflage Gesetzeskraft. Diese Fassung ist die bis heute bekannt gebliebene. Zur Einleitung dienten die Institutiones Iustiniani, ein Anfängerlehrbuch, das an alte Lehrbücher, insbesondere das des Hochklassikers Gaius, angelehnt war und 533 veröffentlicht wurde. Den Mittelteil bilden die Digesten, die ebenfalls 533 veröffentlicht wurden. Abschließend fanden die Novellae Einlass, eine Sammlung von Nachtragsgesetzen aus der justinianischen Zeit nach 535 selbst und zumeist nur in der griechischen Fassung überliefert.