Im deutschen Strafrecht ist die Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat nach § 357 StGB als Vergehen strafbar. Der Straftatbestand wird durch einen Dienstvorgesetzten oder Aufsichtsbeamten erfüllt, der versucht, einen Untergebenen zu einer Straftat zu verleiten, oder der die Tat des Untergebenen geschehen lässt.
Wort | Synonyme |
Konnivenz | Geduld |
Konnivenz | Nachsicht |
Konnivenz | Duldsamkeit |
Konnivenz | Nachsichtigkeit |
Konnivenz | Verständnis |